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   VG Ansbach, 03.11.2010 - AN 15 K 10.00825   

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https://dejure.org/2010,69115
VG Ansbach, 03.11.2010 - AN 15 K 10.00825 (https://dejure.org/2010,69115)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03.11.2010 - AN 15 K 10.00825 (https://dejure.org/2010,69115)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03. November 2010 - AN 15 K 10.00825 (https://dejure.org/2010,69115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Mietbeihilfe; "Miete" i.S.v. § 7a USG;Fehlendes Einkommen des Wehrpflichtigen vor Beginn des Wehrdienstes;Zu den Voraussetzungen für Härteleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 117.86

    Eigentumswohnung - Eigennutzung - Unterhaltssicherung - Nutzung als Zweitwohnung

    Auszug aus VG Ansbach, 03.11.2010 - AN 15 K 10.00825
    Inhaltlich sind einen Härteausgleich nach § 23 USG rechtfertigende Härten dann gegeben, wenn die Anwendung der Vorschriften des Gesetzes im Einzelfall zu einem Ergebnis führt, das dem Gesetzeszweck, zwar nicht Einkommensverluste als solche auszugleichen, aber während des Wehrdienstes den Lebensbedarf des Wehrpflichtigen und seiner Familienangehörigen zu sichern, zu deren Nachteil nicht mehr entspricht (BVerwG, Urteil vom 19.8.1988 8 C 117/86).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - 11 S 1969/91

    Anspruch eines alleinstehenden Zivildienstleistenden auf Mietbeihilfe

    Auszug aus VG Ansbach, 03.11.2010 - AN 15 K 10.00825
    Ein dringender Wohnraumbedarf liegt daher nur ausnahmsweise vor, wenn der Wehrpflichtige aus Gründen, denen er sich vernünftigerweise nicht entziehen konnte, aus der bisherigen Familienwohnung ausziehen und den Wohnraum mieten musste (so zutreffend VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 21.11.1991, 11 S 1969/91 ).
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